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Allgemeine
Geschäftsbedingungen für Wohnraumsucher / Mieter: möblierte Objekte
Sollten Sie über Markus Hengstler Immobilien
möblierten Wohnraum finden, wird mit
Abschluss des Mietvertrages
(mündlich/schriftlich) eine Provision in
Höhe von 2,38 Monatsmieten inkl. MwSt. sofort
fällig. Bei befristeten Verträgen unter 10 Monaten Mietdauer (siehe auch
Punkt 4. AGB) kann sich die Provision entsprechend der tatsächlichen
Nutzungsdauer, laut unten stehender Tabelle,
berechnen.
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Mietdauer
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%-Satz + gesetzl. MwSt.
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Mietdauer |
%-Satz + gesetzl. MwSt. |
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bis zu einem Monat
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25 % + MwSt. der WM
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bis zu 7 Monaten
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115 % + MwSt. der WM
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bis zu 2 Monaten
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40 % + MwSt. der WM
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bis zu 8 Monaten
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130 % + MwSt. der WM
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bis zu 3 Monaten
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55 % + MwSt. der WM
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bis zu 9 Monaten
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145 % + MwSt. der WM
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bis zu 4 Monaten
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70 % + MwSt. der WM
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bis zu 10 Monaten
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160 % + MwSt. der WM
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bis zu 5 Monaten
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85 % + MwSt. der
WM
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über 10
Monate
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175 % + MwSt. der WM
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bis zu 6 Monaten
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100 % + MwSt. der WM
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Unbefristeter- / Hauptmietvertrag
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175 % + MwSt. der WM
bzw. 200 % + MwSt. der KM
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1. In Erfüllung des
Auftrages erhält der/die Auftraggeber/in im
folgenden Auftraggeber genannt, von Markus Hengstler Immobilien –
schriftlich, per E-Mail, Fax oder telefonisch
Angebotsnachweise von Mietobjekten, die ihm vorher
unbekannt waren. Sollte dem Auftraggeber ein
angebotenes Objekt bekannt sein, so ist dies Markus
Hengstler Immobilien umgehend schriftlich
mitzuteilen und nachzuweisen andernfalls gilt der
Nachweis von Markus Hengstler Immobilien als
erbracht.
2. Die Angebote von Markus Hengstler
Immobilien sind vertraulich und nur für den
Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte
bedarf der Zustimmung von Markus Hengstler
Immobilien. Rechnungsträger bleibt der ursprüngliche
Auftraggeber, sofern nicht eine andere Vereinbarung
mit Markus Hengstler Immobilien getroffen wird.
Bei nicht genehmigter Weitergabe haftet der
Auftraggeber für die volle Vermittlungsgebühr (2,38
Monatsmieten inkl. MwSt.).
3. Markus Hengstler Immobilien weist
lediglich die Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen
nach. Die mietvertraglichen Verpflichtungen treffen
allein der Auftraggeber und der Vermieter. Markus
Hengstler Immobilien haftet gegenüber keiner der
Vertragsparteien für irgendwelche Ansprüche aus dem
Mietvertrag.
4. Der Abschluss eines mündlichen oder
schriftlichen Mietvertrages oder die
Verlängerung der Mietdauer ist Markus Hengstler
Immobilien unverzüglich, spätestens jedoch
binnen 48 Stunden schriftlich mitzuteilen. Die
von Markus
Hengstler Immobilien freiwillig
gewährte Provisionsstaffelung (siehe Tabelle oben)
für Mietverträge bis zu einer Mietdauer von 10
Monaten bezeichnet die Teilfälligkeit der Provision.
Diese Staffelung entfällt und die Gesamtprovision
wird sofort fällig, wenn: a) eine
Mietvertragsabschluß oder die Übergabe des
Mietobjektes oder eine
Verlängerung der Mietdauer und ein daraus
erwachsener zusätzlicher Teilprovisionsanspruch
nicht mitgeteilt wird (Mitteilung jeweils
schriftlich binnen 48 Stunden)
b) wenn 14 Tage nach Rechnungsstellung der
Teilprovision kein Zahlungseingang zu verzeichnen
ist.
5. Die Vermittlungsgebühr ist ebenfalls zu
entrichten, wenn Ihnen vom Anbieter ein anderes als
von Markus Hengstler Immobilien vorgeschlagenes
Objekt zur Vermietung angeboten wird und dieses
angemietet wird. Dies gilt auch dann, wenn der
Anbieter nicht selbst Eigentümer des Objektes ist
oder weitere Angebote im Namen Dritter vorschlägt.
Die Vermittlungsgebühr ist auch zu entrichten, wenn
von Markus Hengstler Immobilien angebotene Objekte erst zu einem späteren
Zeitpunkt, oder im Namen Dritter angemietet werden.
6. Hat der Auftraggeber anderweitig Wohnraum
gefunden, so verpflichtet er sich, dies unverzüglich Markus Hengstler Immobilien unter Angabe der
Adresse mitzuteilen.
7. Die Berechnungsgrundlage für die
Provisionsstaffelung
ist die vom Anbieter bei Auftragserteilung
angegebene monatliche Pauschalmiete. Spätere Änderungen
des Mietzinses haben keinen Einfluss auf die
Berechnungsgrundlage des abgewickelten Auftrages.
8. Eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses
begründet keinerlei Ansprüche gegen Markus
Hengstler Immobilien. Der Anspruch auf die volle,
nach dem ursprünglich abgeschlossen Mietvertrag
angefallene Provision bleibt hiervon unberührt.
9.
Wird ein vereinbarter Besichtigungstermin (mündlich/schriftlich)
nicht wahrgenommen, oder kommt der Mietvertrag aus Gründen
die der Wohnraumsuchende zu vertreten hat nicht
zustande, so wird eine Unkostenpauschale in Höhe von
Euro 50.- zzgl. MwSt. fällig, die jedoch bei
Mietvertragsunterzeichnung, auf Grund eines durch Markus
Hengstler Immobilien vermittelten
Objektes, zurückerstattet wird.
10.
Die Inanspruchnahme unserer Tätigkeit bedeutet
Auftragserteilung und Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen.
11. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Bestimmungen. Erfüllungsort
und Gerichtsstand ist Nürtingen.
12.1 Für Käufer,
Verkäufer, Pächter und Mieter (unmöblierter Objekte) gelten
folgende Bedingungen, siehe:
www.hengstler-immobilien.de
12.2 Für
Wohnraumanbieter / Vermieter (möblierter Objekte)
gelten untenstehende Bedingungen:
Allgemeine
Geschäftsbedingungen für
Wohnraumanbieter:
Gegenstand
Sie als Wohnraumanbieter beauftragen
Markus Hengstler Immobilien, Ihnen Mieter für Ihre
Objekte zu vermitteln oder nachzuweisen.
Der Wohnraumanbieter berechtigt Markus Hengstler
Immobilien zur Nutzung von Fotomaterial vom
angebotenem Objekt für eine Veröffentlichung im
Internet und anderen Publikationen.
Kosten
Unsere Leistung ist für Wohnraumanbieter kostenfrei.
Markus Hengstler Immobilien berechnet dem Sucher von
Wohnraum eine Provision laut unseren AGB.
Auf Wunsch übernimmt
Markus Hengstler Immobilien über die übliche
Vermittlungstätigkeit hinaus Servicedienstleistungen
(Wohnungsübergaben, führen und erstellen von
Inventarlisten, Endreinigungen, Organisation der
Instandsetzung, etc.) welche nach tatsächlichem
Aufwand abgerechnet werden.
Mietvertrag
Wir sind Ihnen gerne beim Erstellen eines
Mietvertrages behilflich.
Informationspflicht,
Kundenschutz
Um erfolgreich für Sie arbeiten zu können, teilen
Sie Markus Hengstler Immobilien bitte immer gleich
mit, wenn:
-
ein Mietinteressent
bei Ihnen war
-
ein Mietvertrag
abgeschlossen wurde
-
sich Daten des
Angebotes ändern (Preis, Vermietungszeitraum,
Ausstattung etc.)
-
Sie längere Zeit
abwesend sein werden
Der Wohnraumanbieter ist
weiterhin verpflichtet Mitteilung zu machen, wenn
das Angebot aus zu benennenden Gründen nicht mehr
besteht, insbesondere, wenn es ohne Mitwirkung von
der Markus Hengstler Immobilien anderweitig
vermietet wurde. In diesem Fall ist die Quelle
anzuführen, durch die der Vertrag zustande kam. Der
Wohnraumanbieter verpflichtet sich zur namentlichen
Angabe des Mieters sowie der Nutzer, unabhängig
davon, ob die Vermittlung durch Markus Hengstler
Immobilien erfolgt ist oder anderweitig vermietet
wurde. Auf die im Falle des Vertragsabschlusses
fällige und vom Mieter zu zahlende Provision bei
Verträgen, die mittelbar oder unmittelbar durch
Markus Hengstler Immobilien zustande gekommen sind (
z. B. Weitergabe Ihrer Daten durch einen
Interessenten von Markus Hengstler Immobilien an
Dritte) wird ausdrücklich hingewiesen.
Vermitteln wir Ihnen
Mitarbeiter einer Firma,
kommt es häufiger vor,
dass die Firma sich direkt mit Ihnen für künftige
Kontingente an Wohnraum in Verbindung setzt. Da die
Firma vertraglich an uns gebunden ist, ist in diesem
Falle Markus Hengstler Immobilien zu informieren und
das neue Mietverhältnis über Markus Hengstler
Immobilien zu begründen. Gleiches gilt für
Relocationfirmen.
Im Falle eines Verstoßes gegen die vorgenannten
Verpflichtungen zur Wahrung des Kundenschutzes
behalten wir uns eine Geltendmachung von
Schadensersatz vor.
Haftungsausschluss
Markus Hengstler Immobilien weist lediglich die
Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen nach.
Trotz aller Sorgfalt können wir für evtl. Schäden,
die im Zuge des Mietverhältnisses entstehen, keine
Haftung übernehmen.
Die Inanspruchnahme unserer Tätigkeit bedeutet
Auftragserteilung und Anerkennung unserer
AGB.
Markus Hengstler Immobilien - Stand 12/2008
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