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AGB für Wohnraumsucher / Mieter: möblierte Objekte (PDF)

AGB für Wohnraumanbieter / Vermieter: möblierte Objekte (PDF)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Wohnraumsucher / Mieter: möblierte Objekte        Sollten Sie über Markus Hengstler Immobilien möblierten Wohnraum finden, wird mit Abschluss des Mietvertrages (mündlich/schriftlich) eine Provision in Höhe von 2,38 Monatsmieten inkl. MwSt. sofort fällig. Bei befristeten Verträgen unter 10 Monaten Mietdauer (siehe auch Punkt 4. AGB) kann sich die Provision entsprechend der tatsächlichen Nutzungsdauer, laut unten stehender Tabelle, berechnen. 


 Mietdauer

%-Satz + gesetzl. MwSt.

Mietdauer

%-Satz + gesetzl. MwSt.

bis zu einem Monat

  25 % + MwSt.  der WM

bis zu 7 Monaten

115 % + MwSt.  der WM

bis zu 2 Monaten

  40 % + MwSt.  der WM

bis zu 8 Monaten

130 % + MwSt.  der WM

bis zu 3 Monaten

  55 % + MwSt.  der WM

bis zu 9 Monaten

145 % + MwSt.  der WM

bis zu 4 Monaten

  70 % + MwSt.  der WM

bis zu 10 Monaten

160 % + MwSt.  der WM

bis zu 5 Monaten

  85 % + MwSt.  der WM

über 10 Monate

175 % + MwSt.  der WM

bis zu 6 Monaten

100 % + MwSt. der WM

Unbefristeter- / Hauptmietvertrag

175 % + MwSt.  der WM bzw. 200 % + MwSt.  der KM

1. In Erfüllung des Auftrages erhält der/die Auftraggeber/in im folgenden Auftraggeber genannt, von Markus Hengstler Immobilien – schriftlich, per E-Mail, Fax oder telefonisch Angebotsnachweise von Mietobjekten, die ihm vorher unbekannt waren. Sollte dem Auftraggeber ein angebotenes Objekt bekannt sein, so ist dies Markus Hengstler Immobilien umgehend schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen andernfalls gilt der Nachweis von Markus Hengstler Immobilien als erbracht.

2. Die Angebote von Markus Hengstler Immobilien sind vertraulich und nur für den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung von Markus Hengstler Immobilien. Rechnungsträger bleibt der ursprüngliche Auftraggeber, sofern nicht eine andere Vereinbarung mit Markus Hengstler Immobilien getroffen wird.
Bei nicht genehmigter Weitergabe haftet der Auftraggeber für die volle Vermittlungsgebühr (2,38 Monatsmieten inkl. MwSt.).

3. Markus Hengstler Immobilien weist lediglich die Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen nach. Die mietvertraglichen Verpflichtungen treffen allein der Auftraggeber und der Vermieter. Markus Hengstler Immobilien haftet gegenüber keiner der Vertragsparteien für irgendwelche Ansprüche aus dem Mietvertrag.

4. Der Abschluss eines mündlichen oder schriftlichen Mietvertrages oder die Verlängerung der Mietdauer ist  Markus Hengstler Immobilien unverzüglich, spätestens jedoch binnen 48 Stunden schriftlich mitzuteilen. Die von Markus Hengstler Immobilien freiwillig gewährte Provisionsstaffelung (siehe Tabelle oben) für Mietverträge bis zu einer Mietdauer von 10 Monaten bezeichnet die Teilfälligkeit der Provision. Diese Staffelung entfällt und die Gesamtprovision wird sofort fällig, wenn: a) eine Mietvertragsabschluß oder die Übergabe des Mietobjektes oder eine Verlängerung der Mietdauer und ein daraus erwachsener zusätzlicher Teilprovisionsanspruch nicht mitgeteilt wird (Mitteilung jeweils schriftlich binnen 48 Stunden)
b) wenn 14 Tage nach Rechnungsstellung der Teilprovision kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist.
                            
5. Die Vermittlungsgebühr ist ebenfalls zu entrichten, wenn Ihnen vom Anbieter ein anderes als von Markus Hengstler Immobilien vorgeschlagenes Objekt zur Vermietung angeboten wird und dieses angemietet wird. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter nicht selbst Eigentümer des Objektes ist oder weitere Angebote im Namen Dritter vorschlägt. Die Vermittlungsgebühr ist auch zu entrichten, wenn von Markus Hengstler Immobilien angebotene Objekte erst zu einem späteren Zeitpunkt, oder im Namen Dritter angemietet werden.

6. Hat der Auftraggeber anderweitig Wohnraum gefunden, so verpflichtet er sich, dies unverzüglich Markus Hengstler Immobilien unter Angabe der Adresse mitzuteilen.

7. Die Berechnungsgrundlage für die Provisionsstaffelung ist die vom Anbieter bei Auftragserteilung angegebene monatliche Pauschalmiete. Spätere Änderungen des Mietzinses haben keinen Einfluss auf die Berechnungsgrundlage des abgewickelten Auftrages.

8. Eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses begründet keinerlei Ansprüche gegen Markus Hengstler Immobilien. Der Anspruch auf die volle, nach dem ursprünglich abgeschlossen Mietvertrag angefallene Provision bleibt hiervon unberührt.

9. Wird ein vereinbarter Besichtigungstermin (mündlich/schriftlich) nicht wahrgenommen, oder kommt der Mietvertrag aus Gründen die der Wohnraumsuchende zu vertreten hat nicht zustande, so wird eine Unkostenpauschale in Höhe von Euro 50.- zzgl. MwSt. fällig, die jedoch bei Mietvertragsunterzeichnung, auf Grund eines durch Markus Hengstler Immobilien vermittelten Objektes, zurückerstattet wird.

10. Die Inanspruchnahme unserer Tätigkeit bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen.

11. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nürtingen.

12.1 Für Käufer, Verkäufer, Pächter und Mieter (unmöblierter Objekte) gelten folgende Bedingungen, siehe:

                                               www.hengstler-immobilien.de

12.2 Für Wohnraumanbieter / Vermieter (möblierter Objekte) gelten untenstehende Bedingungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Wohnraumanbieter:

Gegenstand
Sie als Wohnraumanbieter beauftragen Markus Hengstler Immobilien, Ihnen Mieter für Ihre Objekte zu vermitteln oder nachzuweisen.
Der Wohnraumanbieter berechtigt Markus Hengstler Immobilien zur Nutzung von Fotomaterial vom angebotenem Objekt für eine Veröffentlichung im Internet und anderen Publikationen.

Kosten
Unsere Leistung ist für Wohnraumanbieter kostenfrei. Markus Hengstler Immobilien berechnet dem Sucher von Wohnraum eine Provision laut unseren AGB.

Auf Wunsch übernimmt Markus Hengstler Immobilien über die übliche Vermittlungstätigkeit hinaus Servicedienstleistungen (Wohnungsübergaben, führen und erstellen von Inventarlisten, Endreinigungen, Organisation der Instandsetzung, etc.) welche nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet werden.

Mietvertrag
Wir sind Ihnen gerne beim Erstellen eines Mietvertrages behilflich.

Informationspflicht, Kundenschutz
Um erfolgreich für Sie arbeiten zu können, teilen Sie Markus Hengstler Immobilien bitte immer gleich mit, wenn:

  • ein Mietinteressent bei Ihnen war

  • ein Mietvertrag abgeschlossen wurde

  • sich Daten des Angebotes ändern (Preis, Vermietungszeitraum, Ausstattung etc.)

  • Sie längere Zeit abwesend sein werden

Der Wohnraumanbieter ist weiterhin verpflichtet Mitteilung zu machen, wenn das Angebot aus zu benennenden Gründen nicht mehr besteht, insbesondere, wenn es ohne Mitwirkung von der Markus Hengstler Immobilien anderweitig vermietet wurde. In diesem Fall ist die Quelle anzuführen, durch die der Vertrag zustande kam. Der Wohnraumanbieter verpflichtet sich zur namentlichen Angabe des Mieters sowie der Nutzer, unabhängig davon, ob die Vermittlung durch Markus Hengstler Immobilien erfolgt ist oder anderweitig vermietet wurde. Auf die im Falle des Vertragsabschlusses fällige und vom Mieter zu zahlende Provision bei Verträgen, die mittelbar oder unmittelbar durch Markus Hengstler Immobilien zustande gekommen sind ( z. B. Weitergabe Ihrer Daten durch einen Interessenten von Markus Hengstler Immobilien an Dritte) wird ausdrücklich hingewiesen.

Vermitteln wir Ihnen Mitarbeiter einer Firma, kommt es häufiger vor, dass die Firma sich direkt mit Ihnen für künftige Kontingente an Wohnraum in Verbindung setzt. Da die Firma vertraglich an uns gebunden ist, ist in diesem Falle Markus Hengstler Immobilien zu informieren und das neue Mietverhältnis über Markus Hengstler Immobilien zu begründen. Gleiches gilt für Relocationfirmen.
Im Falle eines Verstoßes gegen die vorgenannten Verpflichtungen zur Wahrung des Kundenschutzes behalten wir uns eine Geltendmachung von Schadensersatz vor.

Haftungsausschluss
Markus Hengstler Immobilien weist lediglich die Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen nach. Trotz aller Sorgfalt können wir für evtl. Schäden, die im Zuge des Mietverhältnisses entstehen, keine Haftung übernehmen.

Die Inanspruchnahme unserer Tätigkeit bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung unserer AGB.

Markus Hengstler Immobilien - Stand 12/2008