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Allgemeine
Geschäftsbedingungen / Markus Hengstler Immobilien (möblierte Objekte):
Sollten Sie über Markus Hengstler Immobilien
möblierten Wohnraum finden, wird mit
Abschluss des Mietvertrages
(mündlich/schriftlich) eine Provision in
Höhe von 2 Monatsmieten zzgl. MwSt. sofort
fällig. Bei befristeten Verträgen unter 10 Monaten Mietdauer (siehe auch
Punkt 4. AGB) kann sich die Provision entsprechend der tatsächlichen
Nutzungsdauer, laut unten stehender Tabelle,
berechnen.
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Mietdauer
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%-Satz + gesetzl. MwSt.
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Mietdauer |
%-Satz + gesetzl. MwSt. |
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bis zu einem Monat
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25 % + MwSt. der WM
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bis zu 7 Monaten
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115 % + MwSt. der WM
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bis zu 2 Monaten
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40 % + MwSt. der WM
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bis zu 8 Monaten
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130 % + MwSt. der WM
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bis zu 3 Monaten
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55 % + MwSt. der WM
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bis zu 9 Monaten
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145 % + MwSt. der WM
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bis zu 4 Monaten
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70 % + MwSt. der WM
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bis zu 10 Monaten
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160 % + MwSt. der WM
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bis zu 5 Monaten
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85 % + MwSt. der
WM
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über 10
Monate
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175 % + MwSt. der WM
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bis zu 6 Monaten
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100 % + MwSt. der WM
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Unbefristeter- / Hauptmietvertrag
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200 % + MwSt. der KM
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1. Der Auftraggeber
(Mieter) erhält von Markus
Hengstler Immobilien (Auftragsnehmer) –
schriftlich, per e-mail, Fax oder telefonisch
Angebotsnachweise von Mietobjekten, die ihm vorher
unbekannt waren. Sollte dem Auftraggeber ein
angebotenes Objekt bekannt sein, so ist dies Markus
Hengstler Immobilien umgehend schriftlich
mitzuteilen und nachzuweisen andernfalls gilt der
Nachweis von Markus Hengstler Immobilien als
erbracht.
2. Die Angebote von Markus Hengstler
Immobilien sind vertraulich zu behandeln. Eine
Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung des
Auftragnehmers. Bei Zuwiderhandlung haftet der
Auftraggeber für die Vermittlungsgebühr, die im
Erfolgsfalle angefallen wäre.
3. Markus Hengstler Immobilien weist
lediglich die Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen
nach. Die mietvertraglichen Verpflichtungen treffen
allein der Auftraggeber und der Vermieter. Markus
Hengstler Immobilien haftet gegenüber keiner der
Vertragsparteien für irgendwelche Ansprüche aus dem
Mietvertrag.
4. Der Abschluss eines mündlichen oder
schriftlichen Mietvertrages oder die
Verlängerung der Mietdauer ist Markus Hengstler
Immobilien unverzüglich, spätestens jedoch
binnen 48 Stunden schriftlich mitzuteilen. Die
von Markus
Hengstler Immobilien freiwillig
gewährte Provisionsstaffelung (siehe Tabelle oben)
für Mietverträge bis zu einer Mietdauer von 10
Monaten bezeichnet die Teilfälligkeit der Provision.
Diese Staffelung entfällt und die Gesamtprovision
wird sofort fällig, wenn: a) eine
Mietvertragsabschluß verschwiegen wird oder eine
Verlängerung der Mietdauer und ein daraus
erwachsener zusätzlicher Teilprovisionsanspruch
verschwiegen wird
b) wenn 14 Tage nach Rechnungsstellung der
Teilprovision kein Zahlungseingang zu verzeichnen
ist.
5. Die Vermittlungsgebühr ist ebenfalls zu
entrichten, wenn Ihnen vom Anbieter ein anderes als
von Markus Hengstler Immobilien vorgeschlagenes
Objekt zur Vermietung angeboten wird und dieses
angemietet wird. Dies gilt auch dann, wenn der
Anbieter nicht selbst Eigentümer des Objektes ist
oder weitere Angebote im Namen Dritter vorschlägt.
Die Vermittlungsgebühr ist auch zu entrichten, wenn
von uns angebotene Objekte erst zu einem späteren
Zeitpunkt, oder im Namen Dritter angemietet werden.
6. Hat der Auftraggeber anderweitig Wohnraum
gefunden, so verpflichtet er sich, dies unverzüglich Markus Hengstler Immobilien unter Angabe der
Adresse mitzuteilen.
7. Die Berechnungsgrundlage für die
Provisionsstaffelung
ist die vom Anbieter bei Auftragserteilung
angegebene Pauschalmiete. Spätere Änderungen
des Mietzinses haben keinen Einfluss auf die
Berechnungsgrundlage des abgewickelten Auftrages.
8. Eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses
begründet keinerlei Ansprüche gegen Markus
Hengstler Immobilien. Der Anspruch auf die volle,
nach dem ursprünglich abgeschlossen Mietvertrag
angefallene Provision bleibt hiervon unberührt.
9.
Wird ein vereinbarter Besichtigungstermin (mündlich/schriftlich)
nicht wahrgenommen, oder kommt der Mietvertrag aus Gründen
die der Wohnraumsuchende zu vertreten hat nicht
zustande, so wird eine Unkostenpauschale in Höhe von
Euro 50.- zzgl. MwSt. fällig, die jedoch bei
Mietvertragsunterzeichnung, auf Grund eines durch Markus
Hengstler Immobilien vermittelten
Objektes, zurückerstattet wird.
10.
Die Inanspruchnahme unserer Tätigkeit bedeutet
Auftragserteilung und Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen.
11. Im übrigen gelten die gesetzlichen
Bestimmungen. Erfüllungsort
und Gerichtsstand ist Nürtingen.
12. Für Käufer,
Verkäufer, Pächter und Mieter (unmöblierter Objekte) gelten
folgende Bedingungen, siehe:
www.hengstler-immobilien.de
Markus Hengstler Immobilien - Stand 10/2006
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