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Vermittlungsauftrag

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Anmietung möblierter Objekte:

Sollten Sie über Markus Hengstler Immobilien möblierten Wohnraum  finden, wird mit Abschluss des Mietvertrages (mündlich/schriftlich) eine Provision in Höhe von 2 Monatsmieten zzgl. MwSt. sofort fällig. Bei befristeten Verträgen unter 10 Monaten Mietdauer (siehe auch Punkt 4. AGB) kann sich die Provision entsprechend der tatsächlichen Nutzungsdauer, laut unten stehender Tabelle, berechnen.      

 Mietdauer

%-Satz + gesetzl. MwSt.

Mietdauer

%-Satz + gesetzl. MwSt.

bis zu einem Monat

  25 % + MwSt.  der WM

bis zu 7 Monaten

115 % + MwSt.  der WM

bis zu 2 Monaten

  40 % + MwSt.  der WM

bis zu 8 Monaten

130 % + MwSt.  der WM

bis zu 3 Monaten

  55 % + MwSt.  der WM

bis zu 9 Monaten

145 % + MwSt.  der WM

bis zu 4 Monaten

  70 % + MwSt.  der WM

bis zu 10 Monaten

160 % + MwSt.  der WM

bis zu 5 Monaten

  85 % + MwSt.  der WM

über 10 Monate

175 % + MwSt.  der WM

bis zu 6 Monaten

100 % + MwSt. der WM

Unbefristeter- / Hauptmietvertrag

200 % + MwSt.  der KM

1. Der Auftraggeber erhält von Markus Hengstler Immobilien (Auftragsnehmer) – schriftlich, per e-mail, Fax oder telefonisch Angebotsnachweise von Mietobjekten, die ihm vorher unbekannt waren. Sollte dem Auftraggeber ein angebotenes Objekt bekannt sein, so ist dies Markus Hengstler Immobilien umgehend schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen andernfalls gilt der Nachweis von Markus Hengstler Immobilien als erbracht.

2. Die Angebote von Markus Hengstler Immobilien sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers. Bei Zuwiderhandlung haftet der Auftraggeber für die Vermittlungsgebühr, die im Erfolgsfalle angefallen wäre.

3. Markus Hengstler Immobilien weist lediglich die Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen nach. Die mietvertraglichen Verpflichtungen treffen allein der Auftraggeber und der Vermieter. Markus Hengstler Immobilien haftet gegenüber keiner der Vertragsparteien für irgendwelche Ansprüche aus dem Mietvertrag.

4. Der Abschluss eines mündlichen oder schriftlichen Mietvertrages  oder die Verlängerung der Mietdauer  ist  Markus Hengstler Immobilien unverzüglich, spätestens jedoch binnen 48 Stunden schriftlich mitzuteilen. Die von Markus Hengstler Immobilien  freiwillig gewährte Provisionsstaffelung (siehe Tabelle oben)  für Mietverträge bis zu einer Mietdauer von 10 Monaten bezeichnet die Teilfälligkeit der Provision. Diese Staffelung entfällt und die Gesamtprovision wird sofort fällig, wenn: a) eine Mietvertragsabschluß verschwiegen wird oder eine Verlängerung der Mietdauer und ein daraus erwachsener zusätzlicher Teilprovisionsanspruch verschwiegen wird
b) wenn 14 Tage nach Rechnungsstellung der Teilprovision kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist.                                        
5. Die Vermittlungsgebühr ist ebenfalls zu entrichten, wenn Ihnen vom Anbieter ein anderes als von Markus Hengstler Immobilien vorgeschlagenes Objekt zur Vermietung angeboten wird und dieses angemietet wird. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter nicht selbst Eigentümer des Objektes ist oder weitere Angebote im Namen Dritter vorschlägt. Die Vermittlungsgebühr ist auch zu entrichten, wenn von uns angebotene Objekte erst zu einem späteren Zeitpunkt, oder im Namen Dritter angemietet werden.

6. Hat der Auftraggeber anderweitig Wohnraum gefunden, so verpflichtet er sich, dies unverzüglich  Markus Hengstler Immobilien unter Angabe der Adresse mitzuteilen.

7. Die Berechnungsgrundlage für die Provisionsstaffelung ist die vom Anbieter bei Auftragserteilung angegebene Pauschalmiete. Spätere Änderungen des Mietzinses haben keinen Einfluss auf die Berechnungsgrundlage des abgewickelten Auftrages.

8. Eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses begründet keinerlei Ansprüche gegen Markus Hengstler Immobilien. Der Anspruch auf die volle, nach dem ursprünglich abgeschlossen Mietvertrag angefallene Provision bleibt hiervon unberührt.

9. Wird ein vereinbarter Besichtigungstermin (mündlich/schriftlich) nicht wahrgenommen, oder kommt der Mietvertrag aus Gründen die der Wohnraumsuchende zu vertreten hat nicht zustande, so wird eine Unkostenpauschale in Höhe von Euro 50.- zzgl. MwSt. fällig, die jedoch bei Mietvertragsunterzeichnung, auf Grund eines durch Markus Hengstler Immobilien vermittelten Objektes, zurückerstattet wird.

10. Die Inanspruchnahme unserer Tätigkeit bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen.

11. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nürtingen.

12. Für Käufer / Mieter (unmöblierter Objekte) / Pächter gelten folgende Bedingungen, siehe:

                                               www.hengstler-immobilien.de

 

Markus Hengstler Immobilien - Stand 10/2006