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Vermittlungsauftrag

 
Sie möchten Wohnraum anbieten ?

Unsere Vermittlung ist für sie völlig kostenlos!!!

Ihre Vorteile:

- HÖHERE RENDITE
- FLEXIBEL BEI EIGENBEDARF
- KEINE MIETAUSFÄLLE
- KEINE KAPPUNGSGRENZE - Miete kann innerhalb von 3 Jahren um
                                                         mehr als 20% steigen
- ZEIT- u. GELDERSPARNIS -   Mieter aussuchen, Mietverträge
                                                        ausarbeiten, Zeitungsanzeigen usw.
- PAUSCHALMIETE - Heißt für sie "Keine lästigen Nebenkostenabrechnungen"

Sie machen uns genaue Angaben wie Sie sich Ihren Mieter und die Vermietung vorstellen und wir suchen den passenden Mieter für Sie .
Auf Wunsch arrangieren wir Besichtigungstermine, fertigen den Mietvertrag für Sie an, und besichtigen / fotografieren Ihr Objekt.

Objekt online anbieten

Objekt per Fax oder Post anbieten - (PDF)  

Tipps für Vermieter

Nutzen Sie unser Know-how:
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben. Jederzeit.
Wir sorgen auch gerne für die komplette Abwicklung rund um Vermietung und Vermittlung!

Unsere Geschäftsbedingungen für Sie als Wohnraumanbieter:

Gegenstand
Sie als Wohnraumanbieter beauftragen Markus Hengstler Immobilien, Ihnen Mieter für Ihre Objekte zu vermitteln oder nachzuweisen.
Der Wohnraumanbieter berechtigt Markus Hengstler Immobilien zur Nutzung von Fotomaterial vom angebotenem Objekt für eine Veröffentlichung im Internet und anderen Publikationen.

Kosten
Unsere Leistung ist für Wohnraumanbieter kostenfrei. Markus Hengstler Immobilien berechnet dem Sucher von Wohnraum eine Provision laut unseren AGB.

Auf Wunsch übernimmt Markus Hengstler Immobilien über die übliche Vermittlungstätigkeit hinaus Servicedienstleistungen (Wohnungsübergaben, führen und erstellen von Inventarlisten, Endreinigungen, Organisation der Instandsetzung, etc.) welche nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet werden.

Mietvertrag
Wir sind Ihnen gerne beim Erstellen eines Mietvertrages behilflich.

Informationspflicht, Kundenschutz
Um erfolgreich für Sie arbeiten zu können, teilen Sie Markus Hengstler Immobilien bitte immer gleich mit, wenn:

  • ein Mietinteressent bei Ihnen war

  • ein Mietvertrag abgeschlossen wurde

  • sich Daten des Angebotes ändern (Preis, Vermietungszeitraum, Ausstattung etc.)

  • Sie längere Zeit abwesend sein werden

Der Wohnraumanbieter ist weiterhin verpflichtet Mitteilung zu machen, wenn das Angebot aus zu benennenden Gründen nicht mehr besteht, insbesondere, wenn es ohne Mitwirkung von der Markus Hengstler Immobilien anderweitig vermietet wurde. In diesem Fall ist die Quelle anzuführen, durch die der Vertrag zustande kam. Der Wohnraumanbieter verpflichtet sich zur namentlichen Angabe des Mieters sowie der Nutzer, unabhängig davon, ob die Vermittlung durch Markus Hengstler Immobilien erfolgt ist oder anderweitig vermietet wurde. Auf die im Falle des Vertragsabschlusses fällige und vom Mieter zu zahlende Provision bei Verträgen, die mittelbar oder unmittelbar durch Markus Hengstler Immobilien zustande gekommen sind ( z. B. Weitergabe Ihrer Daten durch einen Interessenten von Markus Hengstler Immobilien an Dritte) wird ausdrücklich hingewiesen.

Vermitteln wir Ihnen Mitarbeiter einer Firma, kommt es häufiger vor, dass die Firma sich direkt mit Ihnen für künftige Kontingente an Wohnraum in Verbindung setzt. Da die Firma vertraglich an uns gebunden ist, ist in diesem Falle Markus Hengstler Immobilien zu informieren und das neue Mietverhältnis über Markus Hengstler Immobilien zu begründen. Gleiches gilt für Relocationfirmen.
Im Falle eines Verstoßes gegen die vorgenannten Verpflichtungen zur Wahrung des Kundenschutzes behalten wir uns eine Geltendmachung von Schadensersatz vor.

Haftungsausschluss
Markus Hengstler Immobilien weist lediglich die Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen nach. Trotz aller Sorgfalt können wir für evtl. Schäden, die im Zuge des Mietverhältnisses entstehen, keine Haftung übernehmen.

Die Inanspruchnahme unserer Tätigkeit bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung unserer AGB.