| Tipps
für Vermieter
Was
muss der Vermieter für die Vermittlung bezahlen?
Unsere
Grundleistungen sind für den Vermieter kostenlos. Übernehmen
wir mehr für Sie - also z.B. das Organisieren von
regelmäßigen Reinigungen, Führen der
Inventarlisten, Abnahme der Wohnung, Betreuung und
Neuvermietungen etc. - so können Kosten anfallen.
Bitte sprechen Sie uns auf mögliche Zusatzleistungen
an. Wir erstellen Ihnen gerne ein maßgeschneidertes
Angebot.
Für
welchen Zeitraum können Sie Ihre Wohnung anbieten?
Für Tage, Wochen, Monate und Jahre. Wirtschaftlich
interessant werden die Objekte ab einer Mietdauer von
ca. 4 Wochen. Sprechen Sie uns an!
Wie
hoch sollte die Kaution sein?
Bei den von uns vermittelten Wohnungen in der Regel 2
Monatswarmmieten . Bei kurzen Mietverhältnissen (1-2
Monate) ist die Kaution meist nur 1 Monatsmiete.
Gesetzlich erlaubt sind maximal 3 Monatskaltmieten.
Wie
wird die Kaution bezahlt?
Meist ist den Zeitmietern und Vermietern an einer
einfachen und schnellen Regelung gelegen, da das
Mietverhältnis für eine befristete Zeit vorgesehen
ist. Üblich ist somit die Zahlung direkt auf Ihr
Konto.
Wann
wird die Kaution zurückbezahlt?
Normalerweise innerhalb von 2 Wochen nach
Auszug. Rechtlich sind Sie verpflichtet spätestens
nach 6 Monaten die Kaution abzurechnen.
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